Kostenträger und Antragsverfahren

 

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die Psychotherapie. Fand in den letzten zwei Jahren bereits eine ambulante Psychotherapie statt, gelten Sonderregelungen. Auch die privaten Kassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Erstattungsbedingungen und den Stundenumfang, den ihre private Versicherung übernimmt.

Zum Erstgespräch müssen Sie lediglich Ihre Versicherungskarte mitbringen.

Die Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für (bis zu) drei Sprechstunden sowie vier sogenannte probatorische Sitzungen, in denen sich Patienten für eine/n Therapeut/in und ein Behandlungsverfahren entscheiden können. Patienten können diese probatorischen Sitzungen auch bei mehreren Therapeuten gleichzeitig nutzen. Weitere Sitzungen müssen dann von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden.

Wenn Sie sich für Ihre/n Therapeut/in entschieden haben, wird diese/r mit Ihnen den Therapieantrag vorbereiten. Sie müssen lediglich ein Antragsformular unterschreiben. Darüber hinaus ist ein sogenannter Konsiliarbericht des Hausarztes /der Hausärztin (alternativ eines Neurologen oder Psychiaters) erforderlich, der evtl. über eine ärztliche Begleitbehandlung Auskunft geben soll. Die Antragsformulare werden in der Regel von Ihrem Psychotherapeuten/in bei der Krankenkasse eingereicht.

Das Antragsverfahren ist somit für die Patienten sehr einfach gestaltet.

Weitere Details oder Besonderheiten zur Antragstellung (wenn z.B. keine Krankenkasse zuständig ist) finden sie auf der Homepage unserer Gemeinschaftspraxis psychotherapie-osnabrueck.jimdo.com.

Burkard Paul Gronemeyer
Burkard Paul Gronemeyer

 

 

 

Adresse

Johannisstr. 37/38

49088 Osnabrück

Telefon

0541-2026099

Fax

 

 

 

 

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